werfen wir mal einen kurzen Blick auf Wikipedia. dort heißte es zur GmbH & Co. KG unter anderem:
"Umstrukturierung/Beendigung
Die Gesellschafter der GmbH & Co. KG können ihre Mitgliedschaft gemäß § 161 Abs. 2 in Verbindung mit § 132 HGB formlos zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres, unter Wahrung einer Frist von sechs Monaten, kündigen."
folgt man den Link ins HGB heißt es dort:"HGB § 132
Die Kündigung eines Gesellschafters kann, wenn die Gesellschaft für unbestimmte Zeit eingegangen ist, nur für den Schluß eines Geschäftsjahrs erfolgen; sie muß mindestens sechs Monate vor diesem Zeitpunkte stattfinden."
und weiter schreibt das BGB:
"§ 723 Kündigung durch Gesellschafter
....
(3) Eine Vereinbarung, durch welche das Kündigungsrecht ausgeschlossen oder diesen Vorschriften zuwider beschränkt wird, ist nichtig."
Über die Überschrift gehts zum vollständigen Beitrag von Wikipedia. Jeder Laie kann sich diesen Sachverhalt also anschauen.
Wie aber eine renomierte Rechtsanwaltskanzlei in einem Gutachten zum möglichen Ausstieg aus dem Kohlekraftwerk Lünen der Stadtwerke Dachau dieses Thema ignorieren kann, ist uns von der BI Kontra-Kohlestrom schleierhaft. Möglicherweise sollte der Stadtrat jeden einzelnen Cent von dieser Kanzlei zurückfordern - billig war diese Studie sicherlich nicht.
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