Das treffe auch für Lünen zu, ist Matthée überzeugt. Der Bebauungsplan für den Stummhafen „ist zu einer Zeit erstellt worden, zu der es diese riesigen Kraftwerke noch nicht gab”. Der Plan sei seitdem auch nicht geändert worden, sondern über Befreiungen lediglich ans Kraftwerksprojekt angepasst.
Für Mattheé hat das Urteil ohne Zulassung der Revision Signalwirkung für Lünen und ganz Deutschland. Es unterstreiche auch die Notwendigkeit einer „raumordnerischen Prüfung” angesichts der Häufung neuer Kraftwerke in der Region. „Wenn wir ein
Raumordnungsverfahren einklagen können, machen wir das auch”, so Matthée.
Herr Haimerl bitte gleich am Montag Trianel anrufen, damit Sie den Werkausschussmitliedern Folgendes sagen können:
In Lünen handelt es sich um einen ganz anderen Fall. Dem Kraftwerksbau im Stummhafen liegt ein bestandskräftiger Bebauungsplan zugrunde, der aus den 70er-Jahren stammt, der ist nicht angreifbar. Die Fläche ist als „GIB” ausgewiesen, als Gewerbe- und Ansiedlungsfläche. Der Bau eines Kraftwerks ist ausdrücklich möglich.
Merke: In Lünen gibt es keine Weißwürste zum Träumen!
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